Diakonieverein im Kirchenbezirk

v.l.n.r.: Diakoniepfarrer Christoph Wiborg, Dekanin Gerlinde Hühn und Oberkirchenrat Helmut Beck

v.l.n.r.: Diakoniepfarrer Christoph Wiborg, Dekanin Gerlinde Hühn und Oberkirchenrat Helmut Beck

Diakonieverein Kirchenbezirk Geislingen
Dekanin Gerlinde Hühn
Hansengasse 2
73312 Geislingen (Steige)
Tel. (07331) 4 17 61
 
Bankverbindung:
Diakonieverein Kirchenbezirk Geislingen
Volksbank Göppingen
BLZ 610 605 00
Konto-Nummer: 6072 44 003
 
 
 
In festlichem Rahmen wurde der "Diakonieverein im Kirchenbezirk Geislingen" gegründet. Zahlreiche Gäste waren der Einladung gefolgt und ließen sich von Dekanin Hühn, Diakoniepfarrer Christoph Wiborg und dem Referenten des Abends, Oberkirchenrat Helmut Beck, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes Württemberg, über die diakonische Arbeit informieren.
 
 


Begrüßung durch Diakoniepfarrer Wiborg

Christoph Wiborg, Diakoniepfarrer im Kirchenbezirk Geislingen, begrüßte die Gäste:
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Ich darf Sie herzlich willkommen heißen am heutigen Abend hier in der Pauluskirche.
Die gedeckten Tische erinnern daran, dass diese Kirche in diesen Wochen zugleich Vesperkirche ist, Raum also für Menschen, die bedürftig sind nach Wärme, Zuwendung, Ansprache und natürlich einem guten Essen.
Die Vesperkirche ist sowohl ein Ausrufezeichen an die Gesellschaft: „Vergesst die Armen nicht!“, als auch ein Merk-mal (!) für die Kirche selbst:
Kirche ist nur dann Kirche, wenn sie diakonische Kirche ist.
 
Mit der Gründung eines Diakonievereins im Kirchenbezirk Geislingen wollen wir diesem Verständnis Rechnung tragen. Frau Dekanin Hühn wird gleich ein paar Worte über den Diakonieverein sagen.
Ich grüße Sie recht herzlich!
 
"Du liebst alles, was ist, und verabscheust nichts von allem, was du gemacht hast; denn hättest du etwas gehasst, so hättest du es nicht geschaffen. Wie könnte etwas ohne deinen Willen Bestand haben, oder wie könnte etwas erhalten bleiben, das nicht von dir ins Dasein gerufen wäre? Du schonst alles, weil es dein Eigentum ist, Herr, du Freund des Lebens. Denn in allem ist dein unvergänglicher Geist."

Mit diesen für das christlich-jüdische Menschenbild grundlegenden Worten aus der Weisheit Salomos möchte ich überleiten zum, wenn man so will, inhaltlichen und fundierenden Teil unseres heutigen Abends, zum Vortrag
„Die Menschenwürde ist unantastbar!“
den der Vorstandsvorsitzendes Diakonischen Werks Württemberg, Oberkirchenrat Helmut Beck, halten wird.
Ich für meinen Teil bin sehr gespannt auf Ihre Ausführungen und heiße Sie ganz herzlich hier in Geislingen willkommen!
 


Dekanin Gerlinde Hühn informiert in ihrer Rede über den Diakonieverein

Rede bei der Feier zur Gründung des Diakonievereins
26. Januar 2009

Liebe Gäste aus nah und fern,
Liebe KirchengemeinderätInnen aus dem Kirchenbezirk Geislingen
Liebe Mitglieder unseres Krankpflegevereins
Liebe interessierte Gemeindeglieder,
Lieber OKR Helmut Beck.
 
 
Heute Abend feiern wir die Gründung einer innovativen Sache:
des Diakonievereins im Kirchenbezirk Geislingen.
 
Ein solcher kirchenbezirksweiter Verein ist sogar so neuartig, dass dazu die Kirchengemeindeordnung (KGO) und die Kirchenbezirksordnung (KBO) geändert werden muss.
Aber unsere Landeskirche hat dafür etwas erfunden: Strukturerprobungen. So ist dem Innovationsdrang der Gemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Institutionen eine gesetzlich geregelte Bahn bereitet. Wenn sich die Sache bewährt , dann wird die Möglichkeit, auf Kirchenbezirksebene einen Verein zu gründen in die KBO aufgenommen werden. Schön.
 
Warum – so könnte man fragen – wird nun noch eine Diakonieverein gegründet?
In Ulm hat man vor kurzem eine Diakoniestiftung gegründet. Aber das Thema Stiftung ist bei uns bekanntlich belegt: durch die Geislinger 3-Kirchen-Stiftung.
Jemand sagte zu mir, das ist ja nur wieder eine Methode, den Menschen Geld aus der Tasche zu locken!
Dieser jemand hat Recht, ich will es deutlich sagen: Ja.
Es gibt die Kirchensteuer.
Es gibt den jährlichen Gemeindebeitrag.
Es gibt die 3-Kirchenstiftung.
Es gibt die verschiedensten Sammlungen,
und nun auch noch den Diakonieverein!
 
Betrachten Sie diese Dinge doch einfach alle als Angebote nicht als Zwang. Angebote auf den verschiedensten Ebenen, und Sie können ganz frei entscheiden, wofür Sie Ihr Geld einsetzen wollen und wofür nicht.
Ich erzähle Ihnen etwas: Als ich für die 3-Kirchen-Stiftung Werbung machte, gaben mir einige Leute zur Antwort: „Wissen Sie, wir geben nichts für Steine, wir unterstützen lieber soziale und karitative Zwecke, die den Menschen in Not zugute kommen“. In Ordnung! Das ist auch gut.
Nun haben wir ein Angebot für Sie: Den Diakonieverein.
„Helfen damit andere helfen können“ ist unser Motto.
• Die Not wird größer in unserer Gesellschaft – man spürt’s in der Vesperkirche.
• Die Schere zwischen arm und reich klafft immer weiter auseinander. Wir müssen etwas tun.
• „Hartz IV reicht nicht für Familien“. So oder so ähnlich lauten die Meldungen in den Zeitungen.
 
Die Diakonie hat im Kirchenbezirk Geislingen einen guten Ruf. Der Diakonieladen ist bekannt. Von allen Seiten aus dem Bezirk kommen immer wieder Ehrenamtliche und wollen mithelfen. Auch bei der Vesperkirche halfen aus vielen Bezirks-Gemeinden engagierte Menschen mit.
Arbeit, die einleuchtet, findet immer wieder Freiwillige, die sich engagieren wollen.
 
Der Kirchenbezirk Geislingen ist der einzige Kirchenbezirk in der Landeskirche, in dem das Diakonieopfer steigt. Das zeigt, wie gut die diakonische Arbeit im Kirchenbezirk verankert ist und wert geschätzt wird.
 
 
Liebe ZuhörerInnen,
wenn Sie Geld übrig haben und wollen etwas gegen die offensichtliche Not in
unserer Gesellschaft tun, dann werden Sie Mitglied!
Wenn sie kein Geld übrig haben, um Mitglied im Verein zu werden, vielleicht hätten Sie Lust als Freiwillige(r) mitzuarbeiten?
Der Diakonieverein ist auch eine Plattform und ein Angebot, sich als Ehrenamtliche(r) zu melden.
Ehrenamtliche müssen ausgebildet werden. Wir haben im vergangenen Jahr den Sozialführerschein angeboten. Ausbildung ist Schulung für Ehrenamtliche, aber Ausbildung kostet auch Geld.
 
Häufig gestellte Fragen sind:
 Was nützt der Diakonieverein den Gemeinden?
Wenn Ihre Gemeinde z.B. eine diakonische Idee hat, z.B. die Ausbildung einer neuen Hospizgruppe (wie vor Jahren in Wiesensteig) oder den Aufbau eines Besuchsdienstes mit Ausbildung (wie im unteren Filstal-Distrikt), wenden Sie sich an den Diakonieverein! Vielleicht gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung.
 
 Warum soll damit die Diakonie-Sozialstation unterstützt werden?
Weil wir da vieles anbieten, was andere ambulante Dienste ablehnen und was von keiner Seite refinanziert wird.
- Die Wohnung eines Messies aufräumen.
- Eine einsame alte Person versorgen.
- Sich um psychisch kranke zu kümmern, ohne dass die
   Krankenkasse das übernimmt.
Wir lehnen kein Hilfeersuchen ab, jeder private Dienst kann das tun. Wir dagegen haben einen diakonischen Auftrag.
 
 Warum soll ich Mitglied werden? Reicht nicht eine Spende?
Eine Spende ist gut. Eine regelmäßige Mitgliedschaft, wo jedes Jahr ein kalkulierbarer Betrag hereinkommt, ist verlässlich, darauf kann man bauen. Wenn man beispielsweise ein Gehalt davon bezahlen können will, dann braucht es verlässliche Zuwendungen. So verhält es sich auch beim Freundeskreis des ejw.
 
Liebe ZuhörerInnen,
noch ist der Diakonieverein ein Traum. Er kann Realität werden, wenn Sie sich ansprechen lassen.
Tragen Sie den Gedanken und auch die Werbung dafür in Ihre Gemeinden hinein.
Bitte helfen Sie uns, anderen zu helfen.


Oberkirchenrat Helmut Beck spricht über Menschenwürde

Oberkirchenrat Helmut Beck

Oberkirchenrat Helmut Beck


Festvortrag bei der Gründungsfeier für den neuen Diakonieverein im Kirchenbezirk Geislingen am 26. Januar 2009 in Geislingen in der Pauluskirche ( im Raum der Vesperkirche.)
Thema:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar - Wie geht unsere Gesellschaft mit Menschen um, die alt, krank, behindert oder arm sind?“
 
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
verehrte liebe Frau Dekanin Hühn, liebe Festgäste,
 
zunächst darf ich mich bedanken für die freundliche Begrüßung. Ich bin gerne hierher gekommen um bei dieser Gründungsfeier den Festvortrag zu halten. Nicht nur weil ich die Dekanin, Frau Hühn, seit unserer gemeinsamen Wirkungszeit im Kirchenbezirk Degerloch gut kenne und schätze, nicht nur, weil mir Geislingen durch meine Tätigkeit in der Samariterstiftung sehr vertraut ist. Vor allem deshalb spreche ich heute gerne zu Ihnen, weil diese Neugründung der richtige Schritt in die richtige Richtung ist. Immer mehr Menschen geraten in Schwierigkeiten und sind auf Hilfe, Begleitung und Beratung angewiesen. Dieser Verein, der die Tradition der Krankenpflegevereine aufnimmt und die Aufgaben angesichts der wachsenden Nöte erweitert, kann und soll dazu beitragen, dass Menschen noch besser als bisher in Notsituationen Beistand und Unterstützung erfahren, dass die Solidargemeinschaft gestärkt wird und Menschen wieder teilhaben können an der Gemeinschaft. Im Namen des Diakonischen Werkes gratuliere ich herzlich zu der Neugründung des Diakonievereins auf Bezirksebene und wünsche für die Arbeit alles Gute, viel Erfolg im Sinne der Menschen, die Hilfe brauchen und Gottes Segen für eine gedeihliche Arbeit.
Im Impulspapier „Kirche der Freiheit“ des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, in dem es um die Perspektiven der evangelischen Kirche im 21. Jahrhundert geht, werden im sog. 8. Leuchtfeuer die künftigen Grundlagen und Anforderungen der Diakonie beschrieben. Dabei ist eine der Kernaussagen, dass innerhalb der Diakonie die Strukturen zukunftsfähig gemacht werden. Die Zersplitterung diakonischer Einrichtungen werde den Zukunftsaufgaben nicht gerecht. Um dem zu begegnen, seien angemessene Bündelungen der Kräfte notwendig.
So werden wir dem Auftrag der Anwaltschaft für die Bedrängten und Bedrückten, der sich aus der biblischen Orientierung der Diakonie als „Mund der Stummen“ (Weisheit Salomons 10, 21) und als Verpflichtung zu Taten der Barmherzigkeit (Matthäus 25, 31) ergibt, besser gerecht.
Wir müssen in der Tat heute stärker wahrnehmbar werden, mit einer Stimme der kirchlichen Diakonie auftreten, im Wettbewerb der Anbieter sozialer Leistungen bestehen. Heutige Menschenbilder vom effizienten, perfekten Menschen grenzen Menschen aus, verletzen die Menschenwürde, widersprechen unserer Vorstellung einer humanen und gerechten Gesellschaft. Wir müssen massiv dem Zeitgeist, der Ökonomisierung aller Lebensbereiche, dem absoluten Effizienzdenken, das viele Menschen zu Verlierern macht, widersprechen durch Wort und Tat, durch unsere kirchliche diakonische Arbeit. Es ist erschreckend, wie viele Menschen ausgegrenzt werden, von Armut bedroht sind oder durch Einschränkungen ausgeschlossen werden von der Teilhabe am Leben. „Gott will, dass allen Menschen geholfen werde und sie das Leben und volle Genüge haben“, heißt es in der Bibel. Jede und jeder sind von Gott gewollt und mit Würde zum Menschsein ausgestattet. Die Würde bleibt, ob jemand alt, krank, behindert oder arm ist. Die Würde des Menschen ist unantastbar, sagt das Grundgesetz. Die Frage ist, ob wir Verhältnisse zulassen, in denen Menschen, deren Kräfte und Möglichkeiten geschwächt sind, ihrer Würde beraubt werden.

Erlauben Sie mir, dass ich an dieser Stelle etwas grundsätzlicher werde und in drei Schritten darlege, warum wir für Menschenwürde und Teilhabe mit unserer kirchlichen Diakonie eintreten müssen.
 
1. Was ist Menschenwürde? Wie sich Werte verschieben am Beispiel der
Neukommentierung von Art. 1 Abs. 1 GG
2. Die biblische Sicht von Menschenwürde und Teilhabe
3. Aktuelle Gefährdungen


1. Was ist Menschenwürde?
 
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, das steht ganz am Anfang unseres Grundgesetzes in Art. 1 Abs. 1. Es ist die Überschrift der Grundordnung, die nach dem Zusammenbruch 1945 verfasst wurde und im Bewusstsein des „Nie wieder!“ gehalten ist: Nie wieder sollte es möglich sein, Menschen auszusondern, die unbequem sind oder nicht einer perfektionistischen Norm entsprechen. Nie wieder sollten Menschen aufgrund verminderter Leistungsfähigkeit erniedrigt oder gar zu Tode gebracht werden können. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – dieser Satz atmet die Erleichterung und Hoffnung des Neuanfangs. Das ist nun 60 Jahre her. Noch immer steht die Menschenwürde am Anfang des Grundgesetzes. Es ist jedoch deutlich, dass wir uns nicht darauf ausruhen dürfen. Die gesellschaftliche Entwicklung und der technische Fortschritt stellen uns vor neue Herausforderungen. Plötzlich scheint es gar nicht mehr so klar, ob die Menschenwürde tatsächlich unantastbar ist:
Neue Möglichkeiten in der Gentechnik werfen die Frage auf, was der Mensch tun darf und was nicht. Ist beispielsweise der Eingriff in die menschliche Keimbahn statthaft? Dürfen Embryonen zur Stammzelltherapie herangezogen werden? Auch am Ende des Lebens wirft der medizinische Fortschritt Fragen auf: Wann soll die Intensivmedizin zum Einsatz kommen? Und: Ist eine Patientenverfügung in jedem Falle bindend für den Arzt? Schließlich warten auch im sozialen Bereich aktuelle Herausforderungen. Der Umbau des Sozialstaats hat in den vergangenen Jahren schrittweise zu schlechteren Lebensbedingungen für Menschen ohne Arbeitsplatz und ihre Angehörigen geführt. Hartz IV ist zum Symbol einer Sozialpolitik geworden, die soziale Ungleichheit verschärft.
Der Gedanke der „Menschenwürde“ drückt aus, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner Herkunft oder Leistung, einfach aufgrund seines Menschseins, Anspruch auf Achtung hat. Menschenwürde ist nicht einfach im Zwischenmenschlichen verankert, sondern eignet jedem Menschen an sich. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben das sehr wohl bedacht und deshalb die Menschenwürde allen Grundrechten vorangestellt. Menschenwürde ist nicht einfach ein Recht unter anderen. Sie ist die Voraussetzung der Grundrechte, aus ihr fließen z.B. Redefreiheit oder Religionsfreiheit. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – das bedeutet deshalb nicht, dass der Anspruch eines Menschen auf Achtung nicht verletzt werden könnte, sondern keine noch so gravierende Missachtung kann einen Menschen dieser Würde berauben. Sie ist der Anker, an dem alle positiven, einklagbaren Rechte hängen. Und weil das so ist, ist es die vornehmste Aufgabe des Staates und seiner Bürger, also von uns allen, den Schutz der Menschenwürde sicherzustellen.
Die Menschenwürde ist demnach noch gewichtiger als die einzelnen Grundrechte. Das zumindest wollten die Verfasser des Grundgesetzes so verstanden wissen, allen voran Günter Dürig, der 1958 einen Rechtskommentar zum Grundgesetz geschrieben hat.
Fast 50 Jahre war dieser Kommentar in Geltung. Nun ist es ja mit Gesetzen so, dass sie jeweils auf die rechtlichen Herausforderungen ihrer Zeit antworten und damit auch ein Stückweit den „common sense“ der betreffenden Epoche widerspiegeln. Mit Spannung wurde daher der neue Grundgesetzkommentar von Matthias Herdegen erwartet, der im Jahre 2003 erschien.
Was tut Herdegen in dem neuen Kommentar? Etwas ebenso Einfaches wie Folgenreiches: Er reiht die Menschenwürde unter die Grundrechte ein, und das bedeutet zum einen, dass er die Notwendigkeit nicht mehr sieht, das Recht an einen Anker außerhalb seiner selbst zu binden. Menschenwürde wird als ein einklagbares Recht unter anderen betrachtet. Damit verschwindet zum einen das Wissen um den Geschenkcharakter und die Unverfügbarkeit des Lebens aus der Verfassung. Zum anderen, und das wirkt sich direkt auf die Rechtsprechung aus, wird die Menschenwürde damit von einer absoluten Größe, die nur ganz oder gar nicht zu haben ist, zu etwas, das in Abstufungen gedacht werden kann: Der Embryo besitzt demnach ab der Befruchtung Menschenwürde, aber nicht in demselben Maße wie der geborene Mensch. Daher ist es für Herdegen bspw. vertretbar, Stammzellenforschung an so genannten „überzähligen“ Embryonen zuzulassen, die bei einer IVF-Behandlung nicht zur Einpflanzung gelangen.
 
Was uns darüber hinaus beunruhigen muss, ist der Wertewandel, der sich in Herdegens Neukommentierung niedergeschlagen hat: Menschenwürde gilt als teilbar und als etwas, das dem einzelnen quasi „gehört“. Damit wird die Kraft des Würdeschutzes unterlaufen. Das geht weit hinter die biblisch begründete Auffassung von der Menschenwürde zurück, die ich Ihnen kurz vorstelle.

2. Die biblische Sicht
 
Die Bibel kennt den Begriff Menschenwürde nicht, wohl aber den Gehalt, der damit bezeichnet wird.
In der Schöpfungsgeschichte (Gen 1+2) schafft Gott Mann und Frau zu seinem Bild. Was bedeutet es, Gottes Ebenbild zu sein und Ehre und Herrlichkeit zu haben?
Zum einen kennzeichnet die Gottebenbildlichkeit die besondere Beziehung zwischen Gott und Mensch. Gott rückt den Menschen nahe an sich heran, und etwas von seiner Herrlichkeit strahlt auf den Menschen aus. Zum anderen bedeutet es eine konkrete Verantwortung für die Mitgeschöpfe: Gott beteiligt den Menschen nicht nur an der Namensgebung für die Tiere, sondern gibt ihm den Auftrag, die Erde zu bebauen und zu bewahren (Kulturauftrag).
Es ist das Besondere der biblisch begründeten Menschenwürde, dass sie auf der Liebe Gottes zu den Menschen beruht und sich in gegenseitiger Nächstenliebe ausdrückt. Wenn der Schriftgelehrte in Lk 10,29 fragt „Wer ist mein Nächster?“, erhält er als Antwort das Gleichnis vom barmherzigen Samariter: Der Nächste, dem ich mich zuwenden und für dessen Wohlergehen ich eintreten soll, ist nicht erkennbar an Religionszugehörigkeit oder Leistung, sondern allein an seiner Bedürftigkeit.
 
Jesus selbst hat die Menschen seiner Zeit immer wieder ihrer Würde vergewissert, indem er ihre Bedürfnisse ernst genommen hat, ganz ohne Ansehen der Person. Wenn er mit Zöllnern und Prostituierten Tischgemeinschaft pflegte, hat er ihrem Anspruch auf Achtung Geltung verschafft. Er hat Kranke geheilt und sie in die Gemeinschaft zurückgeholt.
Jesu Vorbild leitet dazu an, einander zum Nächsten zu werden. Menschenwürde wird hier von einer statischen Eigenschaft zur Beziehungsqualität. Nächstenliebe zu üben bedeutet, sich für die Würde der anderen einzusetzen.
 
Der biblisch fundierte Menschenwürdebegriff geht hier über das hinaus, was das Grundgesetz formuliert: Menschenwürde begründet für den einzelnen nicht nur einen Anspruch auf Achtung, sondern ebenso einen Anspruch auf Teilhabe. Die Propheten des Alten Testaments, allen voran Jesaja und Amos, werden nicht müde, auf die Bedürfnisse der Armen und Benachteiligten hinzuweisen.
Victor Hugo hat das Element der Beziehung, die Teilhabe an der Gemeinschaft eröffnet, in seiner Erzählung „Der Glöckner von Notre Dame“ auf den Punkt gebracht:
Das bucklige Kind wird auf Initiative des Pfarrers, der ihn gefunden hat, getauft. Die Taufe bestätigt öffentlich seine Würde. Sein Name Quasimodo (kurz für Quasimodogeniti = Wie die neugeborenen Kindlein; Name des Taufsonntags der alten Kirche) erinnert dauerhaft an den Neuanfang in der Gemeinschaft.
 
Hier zeigt sich das zweite besondere Kennzeichen des biblisch begründeten Verständnisses von Menschenwürde: Es geht von der Unvollkommenheit des Menschen aus. Diese schmälert die Würde nicht, sondern gibt Anlass zur Bewährung der Gemeinschaft. Besorgniserregend ist demgegenüber die aktuelle Tendenz in der Menschenwürdediskussion, Leben dann als „unwürdig“ zu betrachten, wenn es behindert oder von Leiden geprägt ist. Hier projiziert eine Gesellschaft, die auf Leistung und Perfektion angelegt ist, ihre Ängste in die Wahrnehmung von Behinderten und Schwerkranken hinein – mit fatalen Folgen für den ethischen Grundkonsens der Gesellschaft. Damit ist bereits eine der Gefährdungen für den Menschenwürdeschutz benannt, denen ich mich nun zuwende.

3. Aktuelle Gefährdungen
 
Wie geht unsere Gesellschaft mit Menschen um, die alt, krank, behindert oder arm sind? Hinter diesem Untertitel steht die Erfahrung, dass die Menschenwürde aktuell keineswegs mit aller Macht geschützt wird, wie es das Grundgesetz vorsieht, sondern vielfältigen Aufweichungen, ja sogar Angriffen, ausgesetzt ist. Das weite Feld, das sich hier auftut, möchte ich übersichtlicher machen, indem ich vier Arten der Gefährdung unterscheide und jeweils die Herausforderung an uns als Vertreter des biblisch fundierten Menschenwürdeansatzes formuliere. Die vier Grundgefährdungen für den Schutz der Menschenwürde, die in unterschiedlicher Weise miteinander verbunden sind, lauten:
 
1.  Aufweichung des Menschenwürdeschutzes an den Grenzen menschlichen Lebens
2.  Abstufung der Würde
3.  Gleichsetzung von Menschenwürdigkeit und Leidensfreiheit
4.  Gleichgültigkeit der nicht Betroffenen gegenüber den Lebensbedingungen
benachteiligter Gruppen

(1)  Aufweichung des Menschenwürdeschutzes an den Grenzen menschlichen
 Lebens
In der Praxis der Pränataldiagnostik ist es zunehmend üblich, zum Abbruch von Schwangerschaften zu raten, bei denen eine Behinderung wahrscheinlich ist.
Die rasante Einführung eines Tests, bei dem an der Nackenfalte des Embryos die Wahrscheinlichkeit von Trisomie 21 gemessen wird, spricht für sich. Unter dem Deckmantel des Selbstverständlichen wird hier eine eugenische Auswahl immer mehr zur Normalität.
Die Debatte um Sterbehilfe zeigt schließlich in immer neuen Konfliktfällen, dass sich eine Tendenz verfestigt, Leiden überhaupt als menschenunwürdig zu betrachten, nicht etwa die mangelnde Betreuung der Leidenden.
Nach christlichem Verständnis wurzelt die Menschenwürde in der liebevollen Zuwendung Gottes, der als Schöpfer Herr über Leben und Tod ist. In diese Schöpfungssphäre final einzugreifen, wie bei der aktiven Sterbehilfe, verbietet sich.
Ein Embryo hat ab der Befruchtung die Entwicklungsfähigkeit, ein Mensch zu werden; ihm ist die volle Menschenwürde zu gewähren. Aus christlicher Sicht kann gentechnische Forschung dort bejaht werden, wo kein menschliches Wesen in seiner Würde beeinträchtigt wird und die Absicht therapeutisch und nicht selektiv ist.
 
(2) Abstufung der Würde
Die Abstufung der Menschenwürde wird, wie wir gesehen haben, von renommierten Rechtsprofessoren aus der Mitte der Gesellschaft vorgeschlagen. Die Menschenwürde als teilbar anzusehen, bedeutet letztlich, die Existenz Gottes zu übergehen und das Wissen darum preiszugeben, dass menschliches Leben nicht aus sich selbst kommt. Wer dieser Sichtweise nachgibt, gerät in Gefahr, sich selbst an die Stelle Gottes zu setzen und über Wert und Unwert von menschlichem Leben zu entscheiden.
 
(3) Gleichsetzung von Menschenwürdigkeit mit Leidensfreiheit
Zunehmend gerät der Begriff der Menschenwürde in den Sog einer perfektionistischen und leistungsorientierten Auffassung vom Leben. Dies zeigt sich z.B. an mehr oder weniger durchdachten Alltagsäußerungen: So setzt sich in der Einstellung zu Menschen mit Behinderung immer mehr die Auffassung durch „so etwas müsse heute nicht mehr sein“. Zu der Aufgabe, mit den Folgen einer Behinderung zu leben, kommt damit für die betroffenen Familien die Bewältigung von Schuldgefühlen. Das Unverständnis der Umgebung wiegt schwer.
 
In ähnlicher Weise wird in der Diskussion um menschenwürdiges Sterben oft benannt, dass der Verlust der kognitiven Fähigkeiten und große Schmerzen nicht menschenwürdig seien. Ich will nicht sagen, dass es nicht großes Leid bedeutet, demenziell zu erkranken oder starke Schmerzen ertragen zu müssen. Aber es tangiert nicht die Würde, die ein Mensch besitzt. Sie ist als Gottes Geschenk unverlierbar und bleibt dem Menschen bis zuletzt. Relevant für die menschenwürdige Behandlung ist demgegenüber, ob ein Mensch als Gegenüber und Teil der Gemeinschaft geachtet bleibt, unabhängig davon, wie mühevoll oder schmerzlich der Kontakt mit ihm ist. Menschenwürde ist kein einklagbares Recht des einzelnen, vielmehr eine Beziehungsaufgabe für alle. Für die liebevolle Begleitung bis zuletzt setzen wir uns im Auftrag des Evangeliums und im Glauben Jesus Christus ein, der aller Würde beraubt am Kreuz für uns stirbt und in dem Gott ganz bei uns ist auch in tiefstem Dunkel des Leidens und des Todes.
 
(4) Gleichgültigkeit der nicht Betroffenen gegenüber den Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen
Ob es sich um die Einführung von Hartz IV handelt oder die Aushandlungsprozesse mit den Kommunen, wer die Kosten für die Eingliederung im Behindertenbereich übernimmt: Bei der Gestaltung des Sozialstaats scheinen sich derzeit die ökonomischen Argumente durchzusetzen.
Ein Beispiel für die zunehmende Ausgrenzung mittelloser Menschen ist die Mietregelung unter Hartz IV: Wer eine zu teure Wohnung hat, muss selbst den Abmangel übernehmen oder umziehen, auch wenn in der betreffenden Stadt kein bezahlbarer Wohnraum angeboten wird. Für manchen ist dies der Einstieg in die Obdachlosigkeit. Diese Beispiele belegen, dass unsere Gesellschaft kaum die solidarische Kraft besitzt, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu integrieren. Dies ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern vor allem des Menschenbildes. In Diakonie und Kirche sind wir aufgefordert, auf diese Missstände hinzuweisen und für die Würde der Menschen einzutreten, die dies nicht selbst für sich tun können. Hier wird die christliche Stimme besonders wichtig, weil sie Menschenwürde als Anspruch auf Teilhabe versteht und Unvollkommenheiten nicht als vermeidbares Übel ansieht, sondern als Teil der menschlichen „Grundausstattung“.
 
Wir könnten die Beispiele für Gefährdung der Menschenwürde in den verschiedenen Lebensverhältnissen noch fortsetzen. Lassen Sie mich es dabei bewenden.

Was heißt das für unsere Diakonie, für unsere Gemeinden und für uns?
Als Christen zum Eintreten für die Menschenwürde herausgefordert.
Die Stärke der Diakonie war es seit jeher, die Not zu sehen und konkrete Lösungen anzubieten. Und wir müssen unsere Stimme erheben und anprangern wo die Würde der in Not geratenen Menschen angetastet wird und unsere Gesellschaft unsolidarisch und unmenschlich wird.
Die derzeitige wirtschaftliche und soziale Situation stellt die Diakonie vor große Herausforderungen. Mit Interesse haben wir verfolgt, wie schnell der Staat reagiert, wenn unser ganzes Finanzsystem in Gefahr ist und eine Wirtschaftsflaute droht. Wir würden uns wünschen, dass auch auf die Bedrohung des sozialen Friedens so schnell und umfassend reagiert wird. Doch die Armut in unserem Land nimmt eher zu. Die Kinderarmutsquote liegt bei circa 16 Prozent – also jedes sechste Kind in Baden-Württemberg lebt in Armut. Besonders Kinder von Alleinerziehenden sind betroffen. Rund 170.000 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren leben in Baden-Württemberg von Hartz IV. Die Schere zwischen Arm und Reich geht also immer mehr auseinander. Unverständlich ist, dass der soziale Bereich im Konjunkturprogramm zu wenig Berücksichtigung findet. Schon beim ersten Investitionsprogramm in Baden-Württemberg im Dezember vergangenen Jahres ist er durch den Rost gefallen. Nach den bisher vorliegenden Unterlagen ist dies auch im neuen, knapp zwei Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm zu befürchten
Im Leitbild des Diakonischen Werkes heißt es: „Die Diakonie achtet die Würde des einzelnen und setzt sich besonders für die ein, deren Würde missachtet wird.“ Dies ist eine zentrale Herausforderung für die Diakonie angesichts der heutigen Situation. Deshalb ist es eine dringende Forderung, bei den anstehenden Konjunkturprogrammen endlich auch den sozialen Bereich einzubeziehen. Es ist nicht einzusehen, dass der Bau neuer Straßen wichtiger ist als der Bau bezahlbarer Wohnungen oder der Ausbau von sozialer Infrastruktur.
 
In dem eingangs genannten Papier der EKD „Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert“ werden Visionen entwickelt und beschrieben, wie es im Jahre 2030 aussehen soll und umgesetzt sein wird. Ich möchte diese Idee aufgreifen und zum Schluss meine Visionen für das Jahr 2030 beschreiben:
 
1. Der soziale Bereich wird von der Politik stärker wahrgenommen und mitgestaltet in Verantwortung für die Umsetzung des 1. Artikels des GG
 
2. Die Solidarität ist gewachsen und die Refinanzierung der Dienste am Menschen ist gesichert und ermöglicht eine Qualität der Zuwendung in den Bereichen der Pflege, Betreuung, Begleitung und Therapie
 
3. Das Diakonat in der Landeskirche ist so weiter entwickelt, dass es als weiteres Amt in Augenhöhe zum Pfarramt mitwirkt beim diakonischen Gemeindeaufbau und Augen, Ohren und Hände der Kirche und Gemeinde stärkt für barmherziges Handeln.
 
4. Im Jahre 2030 sind alle diakonischen Einrichtungen und Dienste in einer definierten Kooperations- bzw. Partnerschaftsbeziehung zu den Kirchengemeinden bzw. Kirchenbezirken ihrer Region.
 
5. Die Angebote diakonischer Träger und diakonischer Einrichtungen der Kirchenbezirke sind vernetzt mit anderen Anbietern von Kommunen und privaten Trägern. Die Angebote sind für die Bürger transparent, klar beschrieben und mit kommunalen Beratungsstellen verknüpft.
 
6. Die Angebote der verschiedenen Bereiche der Altenhilfe, Jugendhilfe, Behindertenhilfe, der Beratung in schwierigen Situationen von Armut, Suchtkrankheit, Arbeitslosigkeit sind niederschwellig.
 
7. Die Abhängigkeit von staatlichen Zuschüssen bzw. Leistungsentgelten der Sozialversicherung ist abgemildert durch eine verstärkte Eigenfinanzierung und durch eine umfangreiche Unterstützung von ehrenamtlich und bürgerschaftlich engagierten Menschen.
 
8. Unsere Kirche ist im Jahr 2030 gewachsen, weil viele Menschen durch glaubwürdiges Handeln der Kirche neue Orientierung und Sinn gefunden haben.
Lassen Sie mich schließen mit einem biblischen Text, der für mich ein sehr diakonischer Text ist (Röm 15, 7):
Paulus schreibt: „Nehmet einander an, gleich wie Christus euch angenommen hat, zum Lobe Gottes.“ Das Wort „annehmen“ meint hier weit mehr als Toleranz üben. Dem griechischen Sprachgebrauch nach bedeutet es, sich umeinander kümmern und im Umfeld des neuen Testamentes wurde es damals verwendet im Sinne: „In die Hausgemeinschaft aufnehmen“. Darum geht es bei unserem diakonischen Handeln: Ausgegrenzte hereinholen in die Gemeinschaft, in diesem Sinne Solidarität und Barmherzigkeit üben. Wo das geschieht, wird Gott geehrt.
 
Ich wünsche dem neuen Diakonieverein und allen, die hier mitwirken und einbezogen werden in die Arbeit in diesem Sinne viel Erfolg und Gottes Segen.
Vielen Dank.
 
Oberkirchenrat Helmut Beck


Feier zur Gründung des Diakonievereins im Kirchenbezirk Geislingen

Feier zur Gründung des Diakonievereins im Kirchenbezirk Geislingen