Bezirkssynode Geislingen beschließt den Pfarrplan 2030

GEISLINGER ZEITUNG

Von Claudia Burst

12. März 2024 GEISLINGEN UND KREIS
Nach langer Debatte findet sich schließlich ein Kompromiss

Zwei Stunden ringen die Geislinger Bezirkssynodalen um die Anträge aus dem Alb-Distrikt zur zukünftigen Verteilung der Pfarrstellen.

Dekan Martin Elsässer brachte die Problematik des Pfarrplans 2030 bei der Geislinger Frühjahrssynode am Freitagabend im Pauluszentrum auf den Punkt, als er das geplante Stellenverteilungskonzept im Kirchenbezirk Geislingen-Göppingen vorstellte: „Es bleiben Ungerechtigkeiten und krasse Schnitte, wir sind an unsere Grenzen gekommen“, sagte er.

Das Konzept sollte an diesem Abend von den Synodalen beraten und beschlossen werden. Beim Pfarrplan 2030 schreibt der Oberkirchenrat vor, dass die Pfarrstellen – im gesamten Gebiet der Evangelischen Landeskirche in Württemberg – um ein Viertel gestrichen werden (wir berichteten). Wie das im Kirchenbezirk Geislingen konkret passiert, das tüftelte der dafür eingesetzte Pfarrplan-Sonderausschuss in neun Sitzungen aus. Für den bisherigen Kirchenbezirk Geislingen bedeuten die Vorgaben des Oberkirchenrats eine Reduzierung um vier Pfarrstellen, für den künftigen fusionierten Kirchenbezirk Geislingen-Göppingen sogar um 12,5 Stellen. Grundsätzlich zugestimmt wurde diesen Veränderungen bereits im Herbst durch die Göppinger und Geislinger Synoden, danach konnten die Kirchengemeinden dazu Stellung nehmen. Gewünschte Änderungen mussten inklusive eines in sich stimmigen Alternativkonzepts vorgelegt werden.

Das geschah tatsächlich: Statt, wie geplant, die Pfarrstelle in Steinenkirch zu streichen und die dortige Gemeinde von Schalkstetten aus mit einer  100-Prozent-Pfarrstelle mitzubetreuen – mit empfohlener Fusion in der Zukunft – plädierten sowohl der Kirchengemeinderat Steinenkirch als auch der Gesamtkirchengemeinderat Stubersheimer Alb für den Erhalt einer Pfarrstelle zu 75 Prozent in Steinenkirch. Dies sollte ermöglicht werden, indem die Pfarrstellen Stubersheimer Alb, Kuchen und Gingen jeweils nur noch als 75-Prozent-Stellen erhalten bleiben.

Aus dem Vorschlag entspann sich eine lange Diskussion mit Argumenten für beide Lösungen. Eines der Hauptargumente gegen diese Alternativlösung war die schwierige Besetzbarkeit von 75-Prozent-Pfarrstellen und dass auch die Nachbargemeinden darunter leiden würden, sollte auch nur eine dieser Dreiviertel-Stellen nicht besetzt werden. Das Hauptargument für den Erhalt der Steinenkircher Pfarrstelle sahen die Befürworter in dem großen Gebiet mit acht Gemeinden, das in Zukunft von Schalkstetten aus betreut werden muss.

Den Ausweg aus diesem Dilemma bot der Göppinger Dekan Hartmut Zweigle, der als Besucher bei der Bezirkssynode in Geislingen dabei war und auf das Salacher Modell verwies: „Die Salacher behalten ihre 100-Prozent-Stelle und verpflichten sich zu überparochialer (über den Amtsbezirk der Pfarrer hinaus, Anm. d. Red.) Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Eislingen.“

Für eine solche Lösung entschieden sich im Endeffekt auch die Geislinger Bezirkssynodalen deutlich, mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen. Das heißt, die Pfarrstelle in Steinenkirch wird gestrichen, die Kirchengemeinde Stubersheimer Alb behält ihre 100-Prozent-Stelle und ist damit auch für die evangelische Kirchengemeinde Böhmenkirch zuständig – aber sie wird sowohl von der Kirchengemeinde Gingen als auch Kuchen unterstützt. Der zweite Antrag aus Steinenkirch, dass – falls Antrag 1 abgelehnt wird – das gemeinsame Pfarramt mit der „Stubersheimer Alb“ in Steinenkirch angesiedelt wird, wurde nach weiterer Diskussion mit 17 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen abgelehnt.

Abgelehnt wurde auch der zweite Vorschlag des Gesamtkirchengemeinderats Stubersheimer Alb, die 50-prozentige Transformationsstelle, die der Oberkirchenrat jedem Bezirk genehmigt (siehe Info), als zusätzliche Vertretungsstelle für die Alb einzusetzen.

Im Stellenverteilungskonzept hatten sich die Göppinger und Geislinger Verantwortlichen bereits dafür ausgesprochen, die beiden 50-Prozent-Transformationsstellen zu einer 100-Prozent-Stelle für die Diakonie zusammenzufassen und im zukünftig gesamten Kirchenbezirk gemeinsam zu nutzen. Auch hier entspann sich wieder eine lebhafte – und wie schon vorher durchgehend faire und sachliche – Diskussion. Mit 16 Stimmen für den Vorschlag der Stubersheimer Alb, 19 Gegenstimmen und neun Enthaltungen entschieden sich die Geislinger Synodalen knapp für die Zusammenlegung der Transformationsstelle als Zusatzstelle im Bereich Diakonie.

 

Die Bezirkssynode Geislingen hat am 08. März 2024 folgendes Stellenverteilungskonzept zum Pfarrplan 2030 beschlossen:

Stellenverteilungskonzept Pfarrplan 2030

Dieses Stellenverteilungskonzept Pfarrplan 2030 wurde von der Bezirkssynode Göppingen am 04. März 2024 beschlossen.

Pfarrplan 2030 und Zusammenschluss der Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen

Hintergründe und Perspektiven

„Die Kirche muss sich immer reformieren.“

Auch wenn historisch nicht geklärt ist, ob dieser Satz bereits aus den Anfängen der christlichen Kirche oder „erst“ aus der Reformationszeit stammt, ist seine Aussage unbestritten.

Eine Kirche, die nicht immer wieder bereit ist, sich für den Dienst am Menschen auch zu verändern und auf Neues einzulassen, ist „von gestern“. Das heißt natürlich keineswegs, dass die Kirche jede Mode mitmachen, bzw. auf jeden fahrenden Zug schnell auch noch aufspringen sollte.

Veränderungsprozesse sind wichtig, aber sie müssen immer dem kritischen Blick der Heiligen Schrift und des Evangeliums standhalten können. Dienen sie also wirklich dem Auftrag der Kirche und ihrem „Herrn Jesus Christus“? Gravierende Eingriffe in Altbewährtes müssen nicht zuletzt theologisch diskutiert und bewertet werden.

Die Landessynode unserer württembergischen Landeskirche hat sich das zur Aufgabe gemacht, aber auch ernst genommen, was die Zahlen sagen:

     

  • Leider ist der „Trend zum Kirchenaustritt“ noch nicht wirklich gebrochen:
    Für viele (getaufte) Erwachsene in Deutschland ist die kirchliche Verbundenheit zum christlichen Glauben keine Selbstverständlichkeit mehr.
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  • Die Kirchensteuer, mit der landauf, landab so viel Sinnvolles geschieht, ist ihnen lästig.
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  • Die Missbrauchsskandale, die ohne Frage „zum Himmel schreien“, aber auch die mitunter sehr einseitige Berichterstattung in den Medien spielen eine schmerzliche Rolle für die Kirchen, auch für die Evangelische Kirche in Deutschland.
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Gründe gibt es viele, das Resultat ist eindeutig: Die finanziellen Spielräume auch unserer württembergischen Landeskirche werden in den kommenden Jahren immer kleiner. Aktuell zahlen noch viele Frauen und Männer der Generation Babyboomerviel Kirchensteuer, aber mit deren Eintritt in den Ruhestand, wird sich das sukzessive verändern.

Da aber der Großteil der Kirchensteuer für Personal ausgegeben wird, muss folgerichtig auch hier gespart werden. Wie in den meisten Bereichen der Wirtschaft werden spürbare Kürzungen vorzunehmen sein. Und da ist es gut, wenn man einen Plan hat:

PfarrPlan

so heißen seit der Jahrtausendwende die ca. alle sechs Jahre aufgelegten Umgestaltungspläne unserer Landeskirche, die in den Anfangsjahren vorwiegend der gerechteren Verteilung von Personalstellen (weniger noch der Kürzung) dienten. Mittlerweile ist aber Kürzung das Gebot der Stunde.

Für den Kirchenbezirk Geislingen bedeutet dies, dass jede vierte Pfarrstelle (bezogen auf 100%) wegfallen wird. Von aktuell 17,75 % Pfarrstellen müssen 4,25 % gestrichen werden. So hat es die Landessynode im März beschlossen.

Seitdem beschäftigt sich der von der Bezirkssynode eingesetzte Pfarrplanausschuss mit der Frage, wie die Kürzungen im Pfarrdienst konstruktiv bewältigt werden können. Es wird nicht mehr alles so laufen wie immer. Es muss genauer gefragt werden: Wo ist der oder die Pfarrerin unerlässlich, damit die (vermutliche) Stellenreduzierung allerspätestens 2031 umsetzbar ist?

Die Landeskirche hat darauf bereits 2000 klar geantwortet: Der oder die Pfarrerin ist für die Predigt, Gottesdienste, Taufen, Trauungen, Beerdigungen…, für den Unterricht (v.a. im Religions- und Konfirmandenunterricht) sowie für die Seelsorge unverzichtbar.

Zusammenschluss der Kirchenbezirke

Im Zusammenhang mit dem Pfarrplan und weiteren Anpassungs- und Veränderungsprozessen steht auch der geplante Zusammenschluss der Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen, der bereits zum 01.01. 2025 realisiert werden soll. Aus bislang zwei Verwaltungseinheiten wird dann eine: der neue Kirchenbezirk Geislingen-Göppingen mit Dekanatsort Göppingen. Die Arbeitsbereiche der seitherigen Kirchenbezirke, Diakonie, Erwachsenenbildung, Jugendwerke, Kirchenmusik werden weitgehend zusammengelegt und – wo möglich und sinnvoll – auch verschlankt. Damit dies gut vollzogen werden kann, tagt seit einigen Monaten eine Steuerungsgruppe mit ehren- und hauptamtlichen Verantwortungsträgern und -trägerinnen aus den beiden Kirchenbezirken. Sieben Arbeitsgruppen arbeiten mit und für die Steuerungsgruppe, denn es sind viele Aspekte zu berücksichtigen: z.B. Kommunikation, Finanzen, Werke und Einrichtungen. Allen Beteiligten liegt daran, dass die Prozesse konstruktiv und transparent und mit breiter Beteiligung verlaufen. Wichtig ist, dass dies alles nicht einem kirchlichen Selbstzweck dient, sondern den Menschen in der Region Geislingen/Göppingen.

Über alle weiteren Entwicklungen werden wir unsere Gemeindeglieder so zeitnah wie möglich auf dem Laufenden halten.

Pfarrplan 2030

Der PfarrPlan-Sonderausschuss erarbeitet einen Vorschlag für ein „bezirkliches Stellenverteilungskonzept 2030 für den Gemeindepfarrdienst“. Dieser wird der Bezirkssynode zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 

Bis 31. März 2024 wird der von der Bezirkssynode beratene und beschlossene Vorschlag für das bezirkliche Stellenverteilungskonzept – zusammen mit den Stellungnahmen der von Veränderungen betroffenen Pfarrstellen, Kirchengemeinden und Distrikte - an den Oberkirchenrat übersandt und dort sowie im Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) der Landessynode geprüft. Da es sich beim Pfarrdienst um landeskirchliche Beauftragungen handelt, liegt die letzte Entscheidung über den Erhalt von Pfarrstellen bei der Landessynode. 

Die Landessynode beschließt im Herbst 2024 über die in den bezirklichen Stellenverteilungskonzepten vorgeschlagenen Aufhebungen und Errichtungen von Pfarrstellen.
 

Der Pfarrplan-Ausschuss Geislingen

DISTRIKT ALB
Pfarrerin Maren Pahl, Schalkstetten, KGR Sven Grewis, Türkheim-Aufhausen 
Distrikt GEISLINGEN
Pfarrerin Dr. Antje Klein, Geislingen-Altenstadt, KGR Ulrike Seeger, Geislingen-Altenstadt 
DISTRIKT OBERE FILS
Pfarrerin Daniela Janke, Christuskirchengemeinde i.T., KGR Andreas Thurner, Unterböhringen 
DISTRIKT UNTERES FILSTAL
Pfarrer Matthias Ebinger, Kuchen, KGR Dieter Niethammer, Süssen 
 

Vorsitzende der Bezirkssynode 
Hansjörg Frank
Dekan Martin Elsässer

Termine PfarrPlan-Ausschuss Geislingen:

Montag, 24. April 2023, 17.00 Uhr
Montag, 22. Mai 2023, 17.00 Uhr
Montag, 26. Juni 2023, 17.00 Uhr
Montag, 25. September 2023, 17.00 Uhr
Montag, 23. Oktober 2023, 17.00 Uhr

Pfarrplanausschuss Geislingen-Göppingen

Am 31. März dieses Jahres erreichte uns die Nachricht des Oberkirchenrates: Im einem fusionierten Kirchenbezirk müssen die drei anzurechnenden Stellen (Dekan, Referentin beim Dekan, „Transformationstelle“) nur einmal in den beiden Kirchenbezirken Geislingen und Göppingen von der Zielzahl der Gemeindepfarrstellen abgezogen werden. Mit anderen Worten: Wie können in dem neuen Bezirk weitere 3 Stellen so im gemeindlichen Bereich verteilen, als ob wir noch in der alten Struktur unterwegs wären. 
Das setzt aber voraus, dass wir unsere Pfarrplanüberlegungen unbedingt gemeinsam mit beiden Kirchenbezirken angehen. Die beiden Bezirke haben sich deshalb geeinigt, einen gemeinsamen Pfarrplanausschuss mit je sechs Personen aus unseren beiden Bezirken zu bilden. 
Am 25. Mai 2023 traf sich ein „verkleinerte Pfarrplanausschuss Geislingen-Göppingen“ im Gemeindehaus in Süßen zum ersten Mal. Das Zusammentreffen und das Sondierungsgespräch verliefen in angenehmer und konstruktiver Atmosphäre. Es war von Anfang des Gespräches klar, dass man in einer einzigen Sitzung zu keinem konkreten Vorschlag kommen könnte, den man den jeweiligen KBAs und den Bezirkssynoden zur Diskussion vorlegen kann. 
Folgende Überlegungen lassen sich aber benennen: 


1.    Wir wollen eine gemeinsame Lösung für den ab 1. Januar 2025 gemeinsamen Kirchenbezirk anstreben. Das bedeutet, dass nicht jeder der beiden Kirchenbezirke eine je eigene Lösung suchen wird, wie die Pfarrstellen abgebaut und verteilt werden können: Der Pfarrplan 2030 sieht vor, dass Geislingen gegenüber der Zielzahl von 2024 mit 17,75 Stellen im Jahr 2030 noch 13,5 Stellen haben soll. Göppingen wird von 31 Stellen auf 22,5 Stellen im Jahr 2030 zurückgehen. Zählt man die beiden Zielzahlen zusammen, so sind dies 36 Pfarrstellen. Davon abzuziehen für die zu verteilenden Gemeindepfarrstellen sind die schon genannten 3 Stellen (Dekan, Referentin beim Dekan, Transformationsstelle). Es verbleiben also für den neuen Kirchenbezirk 33 Pfarrstellen. Eine Besonderheit ist, dass noch zwei 25% Stellen für Hochschulseelsorge in Rechnung zu stellen ist, sodass wir 32,5 Pfarrstellen im neuen Kirchenbezirk als reine Gemeindepfarrstellen zum Verteilen haben.

2.    Wir gehen davon aus, dass der neue Kirchenbezirk in 4 Teilgebiete (Distrikte) mit einigermaßen vergleichbarer Gemeindegliederzahl und mit der etwa gleichen Zahl von Pfarrstellen unterteilt werden soll. Es wird dann in jedem Distrikt etwa acht Pfarrstellen geben.  Die Distrikte sollen nicht nur lose zusammenarbeiten, wie dies bisher der Fall ist. Von den Distrikten her soll künftig die ganze pfarramtliche Versorgung gedacht werden, nicht mehr in erster Linie von der einzelnen Kirchengemeinde her (sog. „Regio-Lokalität“.) Ein Beispiel: Es muss dann nicht mehr jede Pfarrerin und jeder Pfarrer Konfirmandenunterricht in der „eigenen“ Gemeinde geben; dies kann und soll im Distrikt organisiert werden.

3.    Die neuen Teilgebiete (Distrikte) sollen nicht entlang der alten Grenzen der Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen verlaufen. Mindestens zwei der neuen Distrikte sollen „gemischte“ Distrikte sein. Dies ist zum einen schon rechnerisch nötig, um vier an Gemeindegliederzahlen und mit je etwa acht Pfarrstellen ähnlich große Teilgebiete zu bilden. Zum anderen ist dies auch eine klare Willensbekundung, dass damit das Zusammenwachsen der Kirchenbezirke gefördert werden soll.

4.    Einigkeit besteht, dass die Pastorationsdichte in städtischen Gebieten höher sein kann als in ländlichen Strukturen. Wie weit die Patorationsdichte auseinandergehen kann, darüber muss noch diskutiert werden.

5.    Der Oberkirchenrat empfiehlt bei der Frage, wo künftig der Wohnsitz von Pfarrerinnen und Pfarrern sein soll, den Zustand der Pfarrhäuser mitzuberücksichtigen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die von der Landessynode beschlossene Klimaneutralität bei Gebäuden werden wir diesen Aspekt ins Auge fassen.

6.    Die beiden Kirchenbezirke suchen jetzt schon aktiv Möglichkeiten, wie die Pfarrerschaft zusammenwachsen kann.  So sollen beispielsweise künftige Studientage schon vor der Fusion, soweit dies möglich ist, gemeinsam geplant und durchgeführt werden. im Juni 2024 ist ein gemeinsamer Pfarrkonvent in Berlin schon beschlossene Sache. 

Die letzten Entscheidungen trifft die jeweilige Bezirkssynode.

Dekan Martin Elsässer                            Dekan Hartmut Zweigle
für den Kirchenbezirk Geislingen           für den Kirchenbezirk Göppingen
 

Berechnung des gemeinsamen Pfarrplan-Ausschusses Göppingen-Geislingen:

Pfarrplan 2030 Kirchenbezirk Geislingen-Göppingen

 

Die neuen Teilgebiete des Kirchenbezirks Geislingen-Göppingen