Pfarrer in Geislingen an der Stadtkirche ist
Dietrich Crüsemann
Pfarramt Geislingen-Süd (geschäftsführend)
Pfarrer Dietrich Crüsemann
Kirchplatz 2
73312 Geisingen (Steige)
Tel. (07331) 42 773
E-Mail: Dietrich.Cruesemann@elkw.de
E-Mail: Gemeindebuero.Geislingen
Die Kirchengemeinde Geislingen ist Teil der Gesamtkirchengemeinde Geislingen
Im Gemeindebüro der Kirchengemeinden Geislingen und Weiler sind:
für die Kirchengemeinde Geislingen und Weiler:
Iris Goebel und Petra Demir
Bahnhofstraße 75, 73312 Geislingen
Tel. (07331) 980 47 47
E-Mail: gemeindebuero.geislingen@elkw.de
Pfarramtssekretärin Iris Goebel
Mittwoch und Freitag, jeweils 9.00 - 12.00 Uhr
Pfarramtssekretärin Petra Demir
Montag bis Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Pfarrer und Dekan an der Stadtkirche Geislingen ist
Martin Elsässer
Evangelisches Dekanatamt und
Pfarramt Geislingen-Ost
Hansengasse 2
73312 Geislingen (Steige)
Tel. 07331 41761
E-Mail: Dekanatamt.Geislingen
Vorsitzende des Kirchengemeinderates
Geislingen und des
Gesamtkirchengemeinderates Geislingen ist
Regina Menzel
Tel. 07331 69 02 79
Mesnerin an der Stadtkirche Geislingen ist
Sigrid Ströhle-Staudinger
Telefon: 07331 4 21 86
Telefon Stadtkirche: 07331 932 9 660
Bezirkskantor an der Stadtkirche Geislingen ist
Thomas Rapp
Telefon: 07331 932 49 23
E-Mail: ThomasJohannesRapp
Unsere Anschriften
Stadtkirche
73312 Geislingen
Kirchplatz 1
Mesnerin:
Sigrid Ströhle-Staudinger,
Tel. 07331 4 21 86
Telefon Stadtkirche:
07331 932 9660
Gemeindehaus Haus der Begegnung
73312 Geislingen
Bahnhofstraße 75
Tel. 07331 980 47 47
Pauluskirche und Paulusgemeindezentrum
73312 Geislingen
Hohenstaufenstraße 47
Mesnerin und Hausmeisterin Frau Hartel
Tel. 0176 432 06 457
Neue Kirchengemeinde Geislingen an der Steige
Unter Moderation des Oberkirchenrats haben Pfarrer und Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden Geislingen, Geislingen-Altenstadt, Weiler o.H., Eybach und Stötten in intensiven Beratungen über einen Zusammenschluss der Kirchengemeinden zu einer Kirchengemeinde beraten. Dieser Zusammenschluss ist aufgrund der vielen Veränderungen in Strukturen, Gebäuden und Pfarrstellen notwendig:
• Die Stelle des Dekans, der bisher geschäftsführender Pfarrer der Gesamtkirchengemeinde Geislingen ist, wird nicht mehr besetzt.
• Von seither sechs Pfarrstellen werden bis ins Jahr 2030 nach dem Pfarrplan 2030 noch 2,5 Pfarrstellen erhalten bleiben. Die immer wieder besetzte PdA-Stelle, Pfarrstelle zur Dienstaushilfe beim Dekan, fällt dazu hin weg.
• Die Pfarrstelle in der Helfenstein-Klinik Geislingen fiel mit der Schließung des Krankenhauses weg.
• Die Pfarrstelle für die Pflegeheime und zur Aushilfe in den Kirchengemeinden fällt mit der Zurruhesetzung der Stelleninhaberin Ende 2025 weg.
• Mit der Verwaltungsstrukturänderung werden bis 2030 die Kirchenpflegerstellen der Kirchengemeinden an die Regionalverwaltung Göppingen angeschlossen.
• Kirchliche Gebäude in der Landeskirche (Pfarrhäuser, Gemeindehäuser) müssen bis 2040 um ca. 40 % reduziert werden, um das von der Landessynode beschlossene Klimaziel erreichen zu können.
Um mit all diesen Veränderungen eine gute und zukunftsfähige Gemeindearbeit machen zu können, haben die Kirchengemeinderäte sich zu dieser Beratung zu einem Zusammenschluss der Kirchengemeinden zu einer Kirchengemeinde entschlossen.
Bei einem Zusammenschluss der Kirchengemeinden wird es mit der Kirchenwahl 2025 ein Kirchengemeinderatsgremium geben. Wieviel Kirchengemeinderäte zu wählen sind, welche Ausschüsse es geben wird, Fragen zu Finanzen, Rücklagen und Gebäude werden in einer neuen Satzung festgelegt. In einer neu zu fassenden Geschäftsordnung wird über Parochien und Gottesdienste beschlossen.
Klar war, dass sich für die Angestellten der seitherigen Kirchengemeinden nichts ändert.
Bei der Gemeindeversammlung wird informiert und Fragen beantwortet
Zu einer Gemeindeversammlung sind alle Gemeindeglieder der Kirchengemeinden Geislingen, Geislingen-Altenstadt, Weiler o.H. und Eybach eingeladen auf
Mittwoch, 17. April 2024, um 19.00 Uhr, im Paulusgemeindezentrum, Hohenstaufenstraße 35.
In dieser Versammlung wird über den geplanten Zusammenschluss der Kirchengemeinden auf 01. Januar 2025 informiert und Fragen werden beantwortet.